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Die Europäische Liga der Institutionen der Künste (European League of Institutes of the Arts - ELIA) wurde 1990 gegründet. In Amsterdam ansässig, ist ELIA eine unabhängige, auf Mitgliedschaft basierende Vereinigung von über 320 Institutionen der hochschulischen Ausbildung in den Künsten aus über 45 Ländern. ELIA vertritt alle Disziplinen der Künste, darunter Architektur, Tanz, Design, Bildende Kunst, Medienkunst, Musik und Darstellende Kunst. Durch das Netzwerk seiner Mitgliedsinstitutionen ermöglicht und fördert ELIA den Dialog, die Mobilität und alle Arten künstlerischer Projekte für Künstler und Künstlerinnen, Lehrende, leitendes Personal, Verwaltung und vor allem für die mehr als 250.000 vertretenen Studierenden.

Die wesentlichen Aktivitäten von ELIA umfassen
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Der Vorstand besteht aus maximal 21 Mitgliedern. Er wird auf der Generalversammlung von den eingetragenen Vollmitgliedern aus deren Mitte gewählt. Der Wahlmodus gewährleistet eine proportionale Vertretung von Disziplinen und Regionen. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus höchstens neun Mitgliedern, die durch den Vorstand aus seiner Mitte gewählt werden. Der Präsident / die Präsidentin ist Teil des geschäftsführenden Vorstandes.

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Vollmitglieder können in der Regel alle Europäischen Institutionen der hochschulischen Ausbildung in den Künsten sein, welche staatlich anerkannte Diplome oder gleichrangige Abschlüsse beziehungsweise in ihren Disziplinen anerkannterweise auf der höchsten Stufe befindliche Ausbildungsgänge anbieten.

Volle Mitglieder haben die Möglichkeit, für einen reduzierten Betrag Assoziiertes Mitglied von ICFAD (Internationaler Rat der Dekane von Akademien der Bildenden Kunst in den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada) zu werden.

Assoziierte Mitglieder können im Gegensatz zu Voll-Mitgliedern natürliche wie juristische Personen sein. Ihr Antrag muss vom Vorstand angenommen und von der Generalversammlung verabschiedet werden. Assoziierte Mitglieder haben in der Generalversammlung kein Stimmrecht.

Außer-europäische Mitglieder können alle Institutionen werden, welche ansonsten alle oben angeführten Voraussetzungen für die Vollmitgliedschaft erbringen. Außer-europäische Mitglieder haben in der Generalversammlung kein Stimmrecht.